Grundlage für die Bestellung zum Sachverständigen ist die Sachverständigenordnung (SVO der Hand werkskammer Düsseldorf). Weiteres zum Thema finden Sie bei Handwerk-nrw.de. Die Bestellungshoheit liegt für die handwerklichen Sachverständigen laut HWO Handwerksordnung bei den Handwerkskammern: §91 (1) Aufgabe der Handwerkskammer ist insbesondere, unter Punkt 8. Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen, Volltext der HWO finden Sie bei http//bundesrecht.juris.de HandWerksOrdnung
Meine öffentliche Bestellung und Vereidigung - öbv - zum Sachverständigen des Tischlerhandwerks hat die Handwerkskammer Düsseldorf vorgenommen, Adresse:
Georg-Schulhoff-Platz-1, 40221 Düsseldorf, Postfach 102755, Tel. 0211-8795-0, Fax 0211 8795-110