FAQ    frequently asked questions

Was kostet ein Gutachten ?

Es kommt auf den Aufwand an. Die momentanen Konditionen können Sie unter http://www.sv-landsiedel.de/KOSTEN/kosten.html einsehen.


Wer bezahlt den Sachverständigen ?

Vom Grundsatz her ist der Besteller des Gutachtens derjenige, der das Gutachten bezahlt. Wenn sich zwei Parteien streiten und den Gutachter gemeinsam zu einem Schiedsgutachten aufrufen, so können sich die Parteien im Innenverhältnis die Kosten nach Belieben aufteilen.


Wozu gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ?

Generelle Aufgaben unter 2 Aspekten

    - um im privaten Bereich fachliche Beratung zu geben, unter der vornehmlichen Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis zu vermeiden bzw. zu schlichten oder aber berechtigte Beanstandungen zu belegen und Fragestellungen zu erarbeiten.

    - um Richtern in Rechtsstreitverfahren zu helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten ein richtiges Urteil zu fällen (Helfer des Richters) Ein Vorsitzender Richter formulierte es kürzlich launig so: Der Sachverständige ist das Auge, das dem Großhirn (Richter) das Sehen ermöglicht.

Damit erfüllt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine in unserm heutigen gesellschaftlichen Rechtsleben und Wirtschaftsleben unverzichtbare Aufgabe. Er übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und eine Vertrauensstellung.


Warum sind die Fragestellungen so wichtig ?

Weil der Sachverständige gehalten ist die gestellte Frage zu beantworten und keine Ausforschungen oder Detektivarbeit verrichten soll.


Warum sucht der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keine Mängel ?

Weil der Sachverständige zur Neutralität verpflichtet ist und ausdrücklich nur bei Gefahren für Leib und Leben auf Missstände aufmerksam machen darf.


Kann der Sachverständige denn Fragestellungen erarbeiten ?

Ausdrücklich ja. Wenn der Laie ein Unbehagen verspürt oder sich nicht technisch versiert zu bestimmten technischen Dingen oder Zuständen artikulieren kann, darf und soll der öbv. SV die Fragestellungen zum Beispiel zur Vorbereitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens oder eines Rechtsstreits erarbeiten. 

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Tischlermeister Thomas Landsiedel seit 1996 von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk, Adresse: Rhönstr. 8 42349 Wuppertal Telefon O2O2 4O26O4  Fax 4085146      Email thomaslandsiedel@online.de